Schürmannbau

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gen. Die Opposition will nicht hinnehmen, daß der Minister gegen vergabe- und haushaltsrechtliche Grundsätze verstoßen habe. Die Interessen des Bundes seien "nachhaltig geschädigt" worden, weil immer neue Berater beschäftigt worden seien, statt auf die Kapazitäten der eigenen Bauverwaltung zurückzugreifen. Dadurch seien nicht nur Entscheidungen verzögert worden, sondern zudem aufwendige Honorarrechnungen angefallen. Streit zwischen Bau- und Finanzministerium hat nach Ansicht der SPD ebenso wie eine unübersichtliche und konfliktträchtige Aufgabenverwaltung innerhalb der Bauverwaltung die Arbeiten behindert. Besonders stößt sich die Opposition daran, daß bis heute eine fertige Planung für das Gebäude nicht vorliegt. Deshalb könne die Deutsche Welle es nicht wie ursprünglich geplant Ende 1999/Anfang 2000 übernehmen, sondern werde das Objekt erst im Frühjahr 2001 fertig. Sanierung und Fertigstellung müßten "unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte" und auf der Grundlage "hinreichender Unterlagen" endlich veranschlagt, ausgeschrieben und vergeben werden, lautet die Forderung. Daß das Bauministerium immer noch keine Klageschrift erarbeitet hat, um die Schäden des Bundes in Höhe von 452 Millionen DM einklagen zu können, ist für die Opposition völlig unverständlich. Sie plädiert deshalb für die Zukunft dafür, alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Verfolgung von Ansprüchen beim Schürmannbau getroffen werden, vorab zur Prüfung dem BRH vorzulegen. Außerdem müsse Töpfer den BRH beteiligen, wenn er erneut Vergleichsverhandlungen mit den Baufirmen führt, die für den Schaden verantwortlich gemacht werden, findet die Minderheit.


Abmahnung für den Bauindustrie-Präsidenten - Unregelmäßigkeiten beim Bonner Schürmannbau

Wegen Unregelmäßigkeiten auf der Baustelle des Bonner Schürmannbaus hat die Firma des Präsidenten der Deutschen Bauindustrie, Ignaz Walter, eine Abmahnung erhalten. Die Unternehmen Dyckerhoff und Widmann/Züblin, die als Hauptauftragnehmer bei der Sanierung der 1993 vom Rheinhochwasser überfluteten Bauruine tätig sind, hätten eingegangene Vertragsverhältnisse verletzt, teilte die Staatssekretärin im Bauministerium, Christa Thoben, gestern vor Journalisten in Bonn mit. Dies kann für die Firmen im Wiederholungsfall weitreichende Konsequenzen haben. Im äußersten Fall ist der Ausschluß von künftigen Aufträgen des Bundes ebenso möglich wie die Entziehung des Schürmannbau-Auftrags. Der einst als Bürohaus für Abgeordnete vorgesehene Bau wird gegenwärtig als neues Funkhaus der Deutschen Welle vollendet. Grund der Abmahnung war unter anderem, daß auf der Baustelle eine Firma als

Sub-Subunternehmen beschäftigt wurde, obwohl dies laut Vertrag ausgeschlossen ist. Außerdem wurden bei Kontrollen Bauarbeiter von fünf dort nicht zugelassenen Firmen aufgespürt, die aber auf anderen Lohnlisten standen. Mitarbeiter des für die Kontrolle der Baustelle zuständigen Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) konnten nicht ausschließen, daß es in diesem Zusammenhang auch zu Lohndumping gekommen ist. Alle betroffenen Unternehmen und Bauarbeiter seien der Baustelle verwiesen worden, sagte Frau Thoben. Der Generalunternehmer habe sich inzwischen schriftlich entschuldigt und versichert, daß es keine Wiederholung derartiger Vorfälle geben werde. Der Versuch der Dyckerhoff-Gruppe, die fünf Firmen nachträglich als ihre Subunternehmen anzumelden, sei "aus erzieherischen Gründen" abgelehnt worden, teilte Frau Thoben weiter mit. Der Bund tue sein Möglichstes, um Lohndumping und illegale Beschäftigung auf seinen Baustellen zu verhindern.

Schürmannbau-Kosten beschäftigt Ausschuß Bauminister Töpfer und Finanzminister Waigel sollen heute im Haushaltausschuß des Bundestages zu Berichten Stellung nehmen, wonach die Sanierung des hochwassergeschädigten Schürmannbaus erheblich teurer kommt als bisher geplant. Während ursprünglich von Gesamtkosten in Höhe von 580 Millionen Mark die Rede war, scheint nun eine Endsumme von 1,1 Milliarden Mark nicht ausgeschlossen. Inzwischen hat der Bundesrechnungshof seine Kritik an Managementfehlern der Bundesregierung bekräftigt. Gerügt wurden insbesondere im nachhinein vorgenommene Änderungen an der Bauplanung sowie Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Ressorts.

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